Würde
Wir betreiben unsere Einrichtung mit dem erklärten Ziel, die Achtung und den Erhalt der Menschenwürde zu respektieren und zu bewahren – bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden gleichermaßen.
Pflege & Wohnen
Das Seniorenzentrum Wehebachtal GmbH befindet sich in privater Trägerschaft der Familie Tittel und wird generationsübergreifend als Familienbetrieb geführt. Seit 1998 betreiben wir diese Einrichtung mit dem erklärten Ziel, die Menschenwürde jedes Einzelnen zu achten und zu bewahren.
Wir betreiben unsere Einrichtung mit dem erklärten Ziel, die Achtung und den Erhalt der Menschenwürde zu respektieren und zu bewahren – bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden gleichermaßen.
Unsere Achtung vor dem Alter ist begleitet durch unsere Achtung vor dem Menschen als Individuum. Aus dieser Einstellung heraus gestalten wir den Lebensabend älterer und betagter Menschen so angenehm wie möglich.
Diese Überzeugung erfordert ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Einfühlungsvermögen – von uns, unseren Mitarbeitenden und von jedem, der in unserem Namen mit den Bewohnern in Berührung kommt.
Die Nächstenliebe ist eine Tradition in unserer Familie, der wir uns verpflichtet fühlen und die wir an nachfolgende Generationen weitergeben. Als Leitung legen wir Vorgaben und Führungshilfen fest, die Orientierung geben und zugleich die Freiheit der Fachkräfte in ihrem beruflichen Handeln so wenig wie möglich einschränken.

Die Unterbringung ist im Doppelzimmer oder im Einzelzimmer möglich. Die Kostenberechnung auf dieser Seite basiert auf einem Doppelzimmer; für ein Einzelzimmer wird ein Zuschlag berechnet.
Preisangaben – gültig ab 01.01.2026
Die folgende Übersicht zeigt die täglichen und monatlichen Kosten je Pflegegrad sowie den Anteil der Pflegekasse. Grundlage der Berechnung ist ein Doppelzimmer und ein Monat mit 30,42 Tagen.
Die dargestellten Sätze gelten ab dem 01.01.2026. Pflegesätze werden mindestens zweimal jährlich neu verhandelt und hier entsprechend aktualisiert (zuletzt gepflegt am 02.09.2026).
Bei den Pflegegraden II–V ist im Eigenanteil der auf dieser Grundlage ausgewiesene Leistungszuschlag von 246,98 € pro Monat berücksichtigt (Zuschlag bis einschließlich Monat 12).
Einzelzimmerzuschlag: 1,12 € pro Tag bzw. 34,07 € pro Monat.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Pflegegrade 2–5: 1.473,65 € pro Monat (32,42 € pro Tag) zuzüglich Ausbildungsumlage.
Mit zunehmender Wohndauer steigt der Leistungszuschlag der Pflegekasse – der monatliche Eigenanteil sinkt entsprechend.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag. Er bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlagen nach Abzug der Pflegekassenleistung und steigt mit der Wohndauer:
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil von 1.473,65 € pro Monat (32,42 € pro Tag) zuzüglich Ausbildungsumlage.
Pflegewohngeld beträgt im Doppelzimmer 691,45 € und im Einzelzimmer 725,52 € pro Monat. Es ist einkommens- und vermögensabhängig und wird auf Antrag bei dauerhafter Unterbringung gewährt.
Reichen Einkommen, Pflegekassenleistung und Pflegewohngeld nicht aus, um die Kosten zu decken, kann eine Prüfung durch die Sozialhilfe erfolgen.
Zu den Erstattungen durch die Pflegekasse gilt nach den vorliegenden Angaben (Stand 2025): für Kurzzeitpflege maximal 1.854 € und für Verhinderungspflege maximal 1.685 € – jeweils ausschließlich für die Pflegekosten. Ob und in welchem Umfang eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in unserem Haus möglich ist, klären wir gern persönlich mit Ihnen.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin. Dabei besprechen wir auch Ihre individuelle Kostensituation.
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